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Kategorie: Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Schwangau
Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zur 1. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. H 4 „Horn – Am Ehberg“
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwangau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 6. März 2023 den Entwurf zur 1. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. H 4 "Horn - Am Ehberg" mit Begründung in der Fassung vom 7. Februar 2023 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Das Plangebiet liegt im Nordosten des Ortsteiles "Horn" im Bereich des Hotels "Das Rübezahl" und umfasst folgende Grundstücke: Fl.-Nrn. 1757/3 (Teilfläche), 1757/5 (Teilfläche), 1757/6 und 1674/3 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Der Ausgleichsbedarf beläuft sich auf 3.575 Wertpunkte und muss an anderer Stelle erbracht werden. Es wird beabsichtigt, für den Nachweis des Ausgleichs Ökopunkte zu erwerben. Der Nachweis über den Zukauf von Ökopunkten wird noch vor Satzungsbeschluss bei der Unteren Naturschutzbehörde im Landrat-samt Ostallgäu eingereicht und die zugeordnete Ökokontofläche im Entwurf des Bebauungsplanes ergänzt.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 7. Februar 2023 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 17. März 2023 bis 31. März 2023 im Rathaus der Gemeinde Schwangau (Münchener Straße 2, 87645 Schwangau), Zimmer 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.
Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 7. Februar 2023 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:
https://gemeinde.schwangau.de/buergerservice/bauleitplanung/
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
® Umweltbericht in der Fassung vom 7. Februar 2023 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung).
® Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen, schriftlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Kaufbeuren (zu Geruchs- und Lärmemissionen aus nahegelegenen landwirtschaftlichen Betrieben, zu erforderlichen Abständen und zur Duldung landwirtschaftlicher Emissionen im Maße eines Dorfbereiches), des Wasserwirtschaftsamtes Kempten (zum vorsorgenden Bodenschutz, zur empfohlenen Speicherung und Nutzung von Regenwasser für Brauchwasserzwecke und zur notwendigen Vorsorge für Gefahren durch Wasser (Starkregen, Sturzfluten, hohe Grundwasserstände, Kanalrückstau)), des Landratsamtes Ostallgäu, Sachgebiet Bauplanungsrecht / Städtebau (zur empfohlenen Festsetzung einer privaten Grünfläche im Erweiterungsbereich mit besonderer Zweckbestimmung (Hotelgarten), zur möglichst geringen Versiegelung, zur Festsetzung eines Anteils der befestigten Flächen inklusive der Oberflächenbeschaffenheit und zum Ausschluss von Nebenanlagen außerhalb der bestehenden Baufenster zum Schutz der landschaftlich sensiblen Lage), der Unteren Naturschutzbehörde (zu fehlenden Schnitten und Ansichten für die Außenbereichsgestaltung, zu fehlenden Höhenangaben und Größenangaben für geplante Bauwerke und zur fehlenden Vermaßung und Außenansicht der Findlingsmauer), der Unteren Bodenschutzbehörde (zu nicht vorliegenden altlastverdächtigen Ablagerungen, zum Schutzgut Boden und zur möglichst geringen Versiegelung), des Kreisheimatpflegers Ostallgäu, Bereich Bodendenkmalpflege (zu archäologischen Denkmälern, zu den rechtlichen Vorgaben, zum Umgang mit archäologischen Funden und zur Aufnahme entsprechender Hinweise in den Textteil des Bebauungsplanes) und des Abwasserzweckverbandes Füssen (zum Umgang mit anfallenden häuslichen Abwässern).
® Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Landratsamtes Ostallgäu, Sachgebiet Bauplanungsrecht/Städtebau (zur exponierten Lage am Ortsrand, zur Gestaltung des Geländes in Bezug auf die Höhenentwicklung, zur Abgrenzung an die freie Landschaft, zur Auswirkung von Nebengebäuden und Nebenanlagen auf das Orts- und Landschaftsbild, zum Umfang der Geländemodellierungen und Aufschüttungen, zur Ortsrandeingrünung, zur Bemaßung dieser und zum Ausschluss von baulichen (Neben-) Anlagen im Bereich der Ortsrandeingrünung), des Sachgebietes Naturschutz (zum Eingriff in das Landschaftsbild, zu Aufschüttungen und Stützkonstruktionen, zur Breite und Ausgestaltung der Ortsrandeingrünung, zur Bepflanzung der Stützkonstruktion, zur Durchgrünung des Plangebietes, zur Artenauswahl in der festgesetzten Pflanzliste, zum Ausgleich über den Kauf von Ökopunkten und zur Bewertung der Vermeidungsmaßnahmen in der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung), des Sachgebietes Bodenschutz (zu Altlasten, zur Reduktion von Bodenversiegelungen und zum Umgang mit schadstoffbelastetem Boden und Aushub).
® Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 22. September 2022 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen).
® Rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. H 4 "Horn - Am Ehberg"
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich sowie mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Da es sich um eine erneute Auslegung des Entwurfes handelt wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen der Öffentlichkeit nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planes abgegeben werden können. Diese sind im Einzelnen:
® Anpassung der Festsetzung unter Ziffer 3.14 (Pflanzungen in dem Baugebiet) auf mindestens einen Laubbaum 1. Wuchsklasse pro 500 m² Grundstücksfläche
® Streichung der Pflanzliste 2 und entsprechende Anpassungen in der textlichen Festsetzung unter Ziffer 3.14 (Pflanzungen in dem Baugebiet) zwecks der Verwendung ausschließlich heimischer Arten
® Aufnahme einer nachrichtlichen Übernahme zum Bodendenkmal "Reihengräber des Frühmittelalters" im Plan- und Textteil
® zusätzliche Hinweise
® Aktualisierung der Rechtsgrundlagen
® Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung
® redaktionelle Änderungen und Ergänzungen
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Schwangau, 8. März 2023
Stefan Rinke
Erster Bürgermeister