Der Gemeinderat der Gemeinde Schwangau hat in der Sitzung am 8. Mai 2023 den Neuerlass der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in der Gemeinde Schwangau (Bürgerbegehren- und BürgerentscheideS) beschlossen.
Die Satzung liegt in der Gemeindeverwaltung im Rathaus, Münchener Straße 2, 87645 Schwangau, 1. Obergeschoss, Zimmer 10, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Die Satzung wird außerdem auf der Internetseite der Gemeinde Schwangau unter folgendem Link veröffentlicht:
https://gemeinde.schwangau.de/buergerservice/satzungen-und-verordnungen/