Der Gemeinderat der Gemeinde Schwangau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 5. August 2024 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. S 4 für das Gebiet "Schwangau-Ehberg" mit Begründung in der Fassung vom 2. Juli 2024 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet "Schwangau-Ehberg" im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Das Plangebiet liegt östlich der Grundschule und umfasst folgende Grundstücke: Fl.-Nrn. 23/2 (Teilfläche), 23/6, 84/2 (Teilfläche), 84/3 (Teilfläche), 84/4 (Teilfläche), 84/5 (Teilfläche), 84/6 (Teilfläche), 84/7, 85, 85/1, 87, 89, 90, 90/1, 91 (Teilfläche), 97, 98, 99, 100, 100/1 (Teilfläche), 100/2, 100/3 (Teilfläche), 100/4, 100/5, 101, 101/1, 157 (Teilfläche), 157/1, 157/2, 158/2, 391, 391/1, 384 (Teilfläche), 390 (Teilfläche), 391, 391/1, 392 (Teilfläche), 393, 393/1 (Teilfläche), 394, 394/1, 394/2, 395, 395/1 (Teilfläche), 397 (Teilfläche), 400 und 401 (Teilfläche).
Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 2. Juli 2024 wird in der Zeit vom 11. September 2024 bis 14. Oktober 2024 im Internet unter der Internetadresse gemeinde.schwangau.de/buergerservice/bauleitplanung/ der Gemeinde Schwangau veröffentlicht.
Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 2. Juli 2024 in der Zeit vom 11. September 2024 bis 14. Oktober 2024 im Rathaus der Gemeinde Schwangau (Münchener Straße 2, 87645 Schwangau), Zimmer Nr. 20 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.)
Ergänzend zur öffentlichen Auslegung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 2. Juli 2024 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:
https://gemeinde.schwangau.de/buergerservice/bauleitplanung/
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (poststelle@schwangau.bayern.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.