1. Änderung der Außenbereichssatzung „Mühlberg“

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwangau hat am 5. August 2024 für den Ortsteil „Mühlberg“ die 1. Änderung der Außenbereichssatzung „Mühlberg" in der Fassung vom 
19. Februar 2024 als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Diese Satzung wird gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsverbindlich. 
Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Ostallgäu war nicht erforderlich, da Satzungen gemäß § 35 Abs. 6 BauGB kraft Bundesrecht keiner Genehmigung des Landratsamtes bedürfen.

Die 1. Änderung der Außenbereichssatzung „Mühlberg" – bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung – kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Schwangau (Münchener Straße 2, 87645 Schwangau) Zimmer 20, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann die Satzung einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

Zudem soll die Satzung mit Begründung im Internet unter https://gemeinde.schwangau.de/buergerservice/bauleitplanung/ und unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal eingestellt und einsehbar sein.

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen einer Außenbereichssatzung unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften oder im Falle von Mängeln des Abwägungsvorgangs (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Außenbereichssatzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).