Aktuell werden durch die Post die Wahlbenachrichtigungen an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger verschickt. Mit dieser Wahlbenachrichtigung können bereits jetzt Briefwahlunterlagen beim zuständigen Wahlamt beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass der Versand der Briefwahlunterlagen jedoch frühestens ab dem 7. Februar 2025 erfolgen kann. Der Grund hierfür ist, dass den Kommunen die amtlichen Stimmzettel zum momentanen Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung stehen.
Wir bitten daher um Geduld und Verständnis. Eingegangene Anträge auf Briefwahlunterlagen können erst nach Erhalt der Stimmzettel bearbeitet werden.
Für Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt der Gemeinde Schwangau zur Verfügung.
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!