Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans wird die Öffentlichkeit (Bürger) gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig beteiligt. Der voraussichtliche, räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Im Rathaus der Gemeinde Schwangau (Münchener Straße 2, 87645 Schwangau), Zimmer 10 wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 11. April 2025 bis 30. April 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten sowie im Internet auf der Internetseite der Gemeinde Schwangau unter https://gemeinde.schwangau.de/buergerservice/bauleitplanung im gleichen Zeitraum Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.).
Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Hinweis: Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderatssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.