Zur Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Sanierung hat die Gemeinde Schwangau eine Vorbereitende Untersuchung (VU) erarbeitet.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 6. Oktober 2025 den Entwurf der Vorbereitenden Untersuchung für die Gemeinde Schwangau beschlossen und für die öffentliche Auslegung bestimmt.
Die Unterlagen hierzu liegen im Rathaus der Gemeinde Schwangau, Zimmer 10, Münchener Straße 2, 87645 Schwangau vom 31. Oktober 2025 bis zum 28. November 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.)
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die VU, zum Sanierungsgebiet und zu den Maßnahmenplänen unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Schwangau den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der VU nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ab dem 23. Oktober 2025 und die auszulegenden Unterlagen ab dem 31. Oktober 2025 im Internet unter gemeinde.schwangau.de/aktuelles veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Schwangau, 22. Oktober 2025
Gemeinde Schwangau
Stefan Rinke
Erster Bürgermeister
