Wichtige Informationen für Grundstückseigentümer

Als Grundstückseigentümer sind Sie gemäß Art. 6, 7 und 9 BayGrStG i.V.m. § 229 BewG verpflichtet, Änderungen am Grundstück gegenüber dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. 
Anzeigepflichtige Änderungen sind z.B. Änderung der Fläche, Abriss, Anbau, Denkmalschutz, bisher forstwirtschaftliche Fläche wird zu Bauland, etc. 
Im beiliegenden Flyer finden Sie eine Anleitung zur Vorgehensweise. 
Die Anzeige muss bis 31. März des Folgejahres der Änderung abgeben werden.