Die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl 2026 wurden bereits an alle Wahlberechtigten versandt. Mit dieser Benachrichtigung können Sie schon jetzt Ihren Wahlschein mit den zugehörigen Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde Schwangau beantragen.
Die Briefwahlunterlagen dürfen allerdings frühestens ab dem 16. Februar 2026 durch die Gemeinde Schwangau ausgegeben und versandt werden.
Falls Sie ab dem 16. Februar 2026 den Antrag bei der Gemeinde Schwangau mündlich stellen, können Sie die Unterlagen gleich mitnehmen. Wenige Tage vor der Wahl ist dies dringend zu empfehlen. Für den Antrag müssen Sie einen gültigen Lichtbildausweis und nach Möglichkeit die Wahlbenachrichtigung vorlegen.
Die Unterlagen können auch durch eine für die Entgegennahme der Unterlagen bevollmächtigte Person abgeholt werden. Das Antragsformular für den Wahlschein (auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung) enthält bereits eine entsprechende Formulierung für eine Vollmacht. Eine bevollmächtigte Person darf aber höchstens vier Wahlberechtigte vertreten und muss mindestens 16 Jahre alt sein.
