Bodenrichtwerte der Gemeinde Schwangau - Stichtag 1. Januar 2026

Der Gutachterausschuss beim Landkreis Ostallgäu hat gemäß § 12 Abs. 1 der Gutachterausschussverordnung die Bodenrichtwerte für baureifes Land und für landwirtschaftliche Flächen zum Stichtag 1. Januar 2026 ermittelt.

Die Liste der gültigen Bodenrichtwerte liegt vom

7. Juli bis 10. August 2026

in der Gemeinde Schwangau im Rathaus, Zimmer 10, zur öffentlichen Einsichtnahme während der allgemeinen Geschäftszeiten aus. Zusätzlich finden Sie die Informationen im Anhang. 

Außerhalb der Dauer der Auslegung hat jedermann das Recht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Ostallgäu Auskunft über die Richtwerte zu verlangen (§ 12 Abs. 2 Gutachterausschussverordnung - BayGaV). Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Bodenrichtwerte digital kostenfrei über den BayernAtlas abrufbar sind.