Vollzug der Wassergesetze

Einleitung von Niederschlagswasser aus der Umgestaltung von Kindergarten und Schule in das Grundwasser

Die Gemeinde Schwangau hat beim Landratsamt Ostallgäu unter Vorlage entsprechender Antragsunterlagen die wasserrechtliche Genehmigung für die Einleitung von Niederschlagswasser aus der Umgestaltung von Kindergarten und Schule in das Grundwasser beantragt. Entwässert werden Dachflächen, Hofflächen, Spielbereiche und Gärten. Das Niederschlagswasser wird hier gesammelt und über Sedimentationsschächte und Rigolen versickert. Darüber hinaus wird Hangwasser aus dem nördlich gelegenen Kurpark zum Schutz der Gebäude über eine Mulde an Kindergarten und Schule vorbeigeführt und im Bereich der Außenanlagen und des Sportplatzes flächig verteilt und versickert.

Das Vorhaben wird mit dem Hinweis darauf bekannt gegeben, dass 

1.    Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Unternehmens ergeben, während eines Monats und zwar vom bis 26. Juni 2024 bis zum 27. Juli 2024 bei der Gemeinde Schwangau, Münchener Straße 2, 87645 Schwangau, Zimmer-Nr. 10 aufliegen,
2.    Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich (nicht per E-Mail!) oder zur Niederschrift beim Landratsamt Ostallgäu oder bei der Gemeinde Schwangau erhoben bzw. eingereicht werden können,
3.    bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können,
4.    
a.    die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
b.    die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind,
5.    mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

6.    Die Bekanntmachung mit Unterlagen wird auch auf der Internetseite der Gemeinde Schwangau unter gemeinde.schwangau.de/aktuelles/alle-aktuellen-meldungen veröffentlicht. Maßgeblich sind jedoch nur die ausgelegten Planunterlagen.