Öffentlichen Auslegung der 1. Änderung der Außenbereichssatzung "Mühlberg"

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwangau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 8. April 2024 die 1. Änderung der Außenbereichssatzung "Mühlberg" mit Begründung jeweils in der Fassung vom 19. Februar 2024 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. 
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung der Außenbereichssatzung umfasst den nordöstlichen Teilbereich des Ortsteils Mühlberg der Gemeinde Schwangau und wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 3120 (Teilfläche) und 3121/2 (Teilfläche).
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 19. Februar 2024 wird in der Zeit vom 7. Mai 2024 bis 10. Juni 2024 im Internet unter der Internetadresse https://gemeinde.schwangau.de/buergerservice/bauleitplanung der Gemeinde Schwangau veröffentlicht. 
Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 19. Februar 2024 in der Zeit vom 7. Mai 2024 bis 10. Juni 2024 im Rathaus der Gemeinde Schwangau, Münchener Straße 2, 87645 Schwangau, Zimmer 10 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.
Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 19. Februar 2024 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal 
Gemäß § 35 Abs. 6 Satz 5 BauGB sind bei der Aufstellung der Satzung die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB entsprechend anzuwenden. Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird. 
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (poststelle@schwangau.bayern.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.  6 Abs.  1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.