Der Gemeinderat der Gemeinde Schwangau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 8. April 2024 die 1. Änderung der Außenbereichssatzung "Mühlberg" beschlossen.
Die Außenbereichssatzung „Mühlberg“ wird gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB geändert. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Außenbereichssatzung umfasst den nordöstlichen Teilbereich des Ortsteils Mühlberg der Gemeinde Schwangau und wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 3120 (Teilfläche) und 3121/2 (Teilfläche)
Erfordernis und Ziele der Planung:
- Schaffung erleichterter Zulässigkeitsvoraussetzungen, um vorhandene Baupotenziale innerhalb gewachsener Siedlungsstrukturen zu entwickeln
- Berücksichtigung und Erhalt der vorhandenen Siedlungs-Struktur
- Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten
Gemäß § 35 Abs. 6 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.