Rechtzeitige Anmeldung von Traditionsfeuern (Funkenfeuer, Maifeuer und Johannisfeuer) bei der Gemeinde Schwangau

Gemäß Art. 19 Abs.1 Satz 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) ist die Veranstaltung eines Traditionsfeuers der Gemeinde unter Angabe des Ortes und der Zeit der Veranstaltung spätestens eine Woche vorher bei der Gemeinde anzuzeigen. 

Auf die Anzeigepflicht weist das Landratsamt Ostallgäu ausdrücklich hin. Das Landratsamt meldet das angezeigte Feuer an die Integrierte Leitstelle Allgäu (ILS) in Kempten, um Fehlalarme der Feuerwehren zu vermeiden. 

Bei der Anzeige sind Flurnummer und Gemarkung anzugeben, damit die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sichergestellt werden kann. 

Hiermit bitten wir die Bevölkerung um die rechtzeitige Anzeige der Traditionsfeuer.